Polnisches Vertriebsrecht

Die deutsch-polnische Rechtsanwaltskanzlei KOZLOWSKI bietet deutschen Unternehmen umfangreiche und professionelle Beratung für deren Aktivitäten in Polen an.

 

Wir beraten in allen Angelegenheiten hinsichtlich des Abschlusses, der Auflösung und Umsetzung von zivilrechtlichen Verträgen, insbesondere im deutsch-polnischen Rechtsverkehr. Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Erstellung, Verhandlung und Begutachtung von Verträgen nach dem deutschen und dem polnischen Recht,
  • Beratung während der Vertragsumsetzung in beiden Länder,
  • Unterstützung bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen, die während der Vertragsumsetzung entstehen.


Wir betreuen unsere Mandanten komplex im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einarbeitung von allgemeinen Verkaufsbedingungen und allgemeinen Dienstleistungsbedingungen.
Unsere Beratung umfasst die Wahl des anwendbaren Rechts, und die Gestaltung optimaler Vertragslösungen, durch welche die Interessen unserer Mandanten bestens geschützt werden.

 

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des deutschen, polnischen und internationalen Rechts des Absatzes von Waren und Dienstleistungen. Dies reicht über die Gestaltung von Handelsvertreter- und Vertragshändler-Verträgen bis zur Ausarbeitung von Franchise-Modellen. Neben Fragen des allgemeinen Vertragsrechts, des AGB-Rechts und des Rechts des geistigen Eigentums gewinnen daher Fragen des Wettbewerbsrechts, des Kartellrechts und des Technologierechts an Bedeutung.

 

Im Rahmen der Streiterledigung beraten wir unsere Mandanten fachkundig, u.a. zur Wirksamkeit der Kündigung von Vertriebsverträgen, der Existenz und Berechnung etwaiger Ausgleichsansprüche und Schadensersatzansprüche.

 

Wir betreuen unsere Mandanten, die in Bezug auf polnisches Recht Rechtsstreitigkeiten eingehen müssen.

 

Unsere Beratung umfasst im Wesentlichen unter anderem:

  • Gestaltung, Verhandlung oder Analyse von Exportverträgen,
  • Analyse von Kooperations- und Auslandsvertretungsverträgen,
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • Gestaltung, Verhandlung oder Analyse von Transport- und Lageverträgen,
  • Durchsetzung von Ansprüchen und Abwehr von Forderungen.
Anforderungen für elektrische Geräte auf dem polnischen Markt
Nach § 4 der Verordnung vom 2. Juni 2016 können elektrische Geräte auf dem Markt nur dann verkauft werden, wenn sie sich in Übereinstimmung mit den Sicherheitsregeln befinden; Gesundheit und Sicherheit von Personen, Haustieren oder Gütern nicht gefährden; und wenn sie richtig installiert, erhalten und bestimmungsgemäß verwendet sind.
Neue Anforderungen für elektrische Gerät[...]
PDF-Dokument [487.4 KB]

Anrufen

E-Mail

Anfahrt