Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt.

 

Zwischen Polen und Deutschland bestehen zahlreiche internationale Verträge, die das Familienrecht vereinheitlichen. Auch das europäische Recht hat das Familienrecht in beiden Ländern weitgehend geprägt.

 

Gerade bei den komplizierten Sachverhalten des internationalen Familienrechts ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Anwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in beiden Ländern.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Aufsetzen von Eheverträgen
  • Betreuung von Scheidungsverfahren
  • Sorgerecht
  • Beratung zum jeweiligen landesspezifischen Familienrecht.

 


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