Erbrecht
Jeder Staat hat eigene erbrechtliche Regelungen. Weist ein Nachlass eine Auslandsberührung auf, stellt sich daher zunächst die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet.
Dabei liegt eine Auslandsberührung nicht nur dann vor, wenn sich Vermögen im Ausland befindet, wie etwa bei einer im Ausland gelegenen Immobilie. Vielmehr liegt ein Auslandsbezug bereits bei gemischt-nationalen Ehen vor, wenn der ausländische Partner verstirbt und Vermögen im Inland vererbt wird.
Unsere Kanzlei ist auf das Gebiet des deutsch-polnischen Erbrechts spezialisiert. Gerne beraten wir Sie umfassend und individuell zu allen Fragen, rund um das Thema Erbrecht in Deutschland und Polen.
Internationale Erbfälle bergen oft diverse steuerliche und rechtliche Besonderheiten auf, die zu beachten sind. Es ist daher ratsam, sich bereits frühzeitig an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierfür Beratung von einem Rechtsanwalt an, der mit dem Gebiet des nationalen deutschen und polnischen, sowie des internationalen Erbrechts bestens vertraut ist. Damit zugleich auch der steuerliche Aspekt berücksichtigt wird, können wir Ihnen zudem Steuerberater an die Seite stellen, die über vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich verfügen.
Eine umfassende Rechtsberatung durch einen deutsch-polnischen Anwalt kann etwaige Schwierigkeiten und Probleme bereits im Vorfeld aus dem Weg räumen. Die vorzeitige Ausgestaltung sinnvoller Regelungen kann dafür sorgen, dass Angehörige im Erbfall nicht auch noch unnötig mit erbrechtlichen Schwierigkeiten belastet werden.