Polnisches Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Das polnische Gesellschaftsrecht ist im wesentlichen von dem deutschen Recht geprägt. Insbesondere die polnische GmbH ist der deutschen in vielen Hinsichten ähnlich. Auch die weiteren polnischen Gesellschaftsformen wie Sp.J. (polnische OHG), Sp. z o.o. Sp. K. (GmbH & Co. KG), sowie S.A. (deutsche AG) entsprechen im wesentlichen den in Deutschland bekannten Formen.

 

Unsere Anwaltskanzlei in Polen (Stettin, Posen) und Deutschland (Berlin) berät Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten nach dem deutschen und nach dem polnischen Gesellschaftsrecht. 

 

Insbesondere ist die Beratung in Konfliktumständen zwischen den Gesellschaften. Prozessuale und Rechtliche Beratung ist oft unter dem Zeitdrück und im Interesse des funktionierenden Betriebes zu führen.

 

Unser Team von Anwälten unterstützt Sie bei der Gründung von Gesellschaften in Polen und Deutschland einschließlich sämtlicher hiermit einhergehender rechtlichen Formalitäten. Wir wählen mit Ihnen gemeinsam die für Ihr Unternehmen passende Rechtsform aus und erstellen nach Analyse Ihrer Bedürfnisse den auf Sie zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag nach dem jeweils andwendbaren Recht.

 

In unserer Beratung berücksichtigen wir Unterschiede zwischen dem deutschen und polnischen Recht. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Gestaltung von Geschäftsführer- oder Vorstandsanstellungsverträgen.

Unsere Kanzlei betreut Mandanten bei der Erstellung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Verträge, Gesellschaftsbeschlüsse und begleitet sie bei der Abhaltung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen und Vereinsversammlungen nach dem deutschen oder dem polnischen Recht.

 

Wir bieten rechtliche Beratung ebenfalls auf dem Gebiet des Unternehmenskaufs in Polen und Deutschland.

Der Unternehmenskauf, der Unternehmensverkauf und die Umwandlung von Unternehmen sind derzeit wichtige Themen im Fokus der Unternehmensentwicklung in Polen und Deutschland.

Wir stellen für die geplante Transaktion zunächst einen Zeit- und Arbeitsplan auf. Auf diese Art und Weise erkennen wir gemeinsam Lücken in der Planung, Finanzierungsdefizite und Restrukturierungsbedarf. Dabei führen wir im Vorfeld von Transaktionen eine due-diligence durch, beraten Sie steuerrechtlich und erstellen für Sie die entsprechenden Verträge.

Nach der Übernahme nehmen wir Ihnen die Abwicklung ab. Meist werden bereits zu Beginn unserer Tätigkeit Folgepflichten vereinbart. Hierzu gehören regelmäßig Durchsetzung der beantragten Fördermittel, fortlaufende Analysen und sowie Überwachung der Leistungserbringung durch den vertraglichen Partner.

 

Wir beraten Unternehmen mit polnischer und ausländischer Beteiligung u.a. in den nachfolgenden Bereichen:

 

  • Rechtsberatung zur Gründung in Polen: Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft als GmbH des polnischen Rechts
  • Beratung zur Rechtsformwahl der Gesellschaft in Polen im Vergleich zum deutschen Recht
  • Beratung zum Kapitalgesellschaftsrecht in Polen, insbesondere S.A., Sp. z o.o., Sp. k., s.c. (AG, GmbH, KG)
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen in polnischer und deutscher Sprache und Anpassung der deutschen Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen an das polnische Recht
  • Verhandlung und Erstellen von Anstellungsverträgen der Vertretungsorgane der Gesellschaft (Geschäftsführer-Anstellungsvertrag)
  • Erstellen einer Geschäftsordnung
  • Beratung zum sozialrechtlichen Status des ausländischen Geschäftsführers in Polen
  • Beratung zu Haftungsfragen der Vertretungsorgane und der Gesellschafter in Polen
  • Begleitung von Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen in Polen und Erstellen der Niederschriften der ordentlichen Beschlüsse(z.B. bei der Ernennung, der Abberufung vom Geschäftsführer, der Feststellung vom Jahresabschluss) sowie der außerordentlichen Beschlüsse (Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Umwandlung, usw)
  • Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Kontrollmaßnahmen der polnischen Tochtergesellschaft durch die ausländische Muttergesellschaft
  • Klärung von Rechtsfragen im internationalen Gesellschaftsrecht
  • Beratung und Regelungen zur Unternehmensnachfolge in Polen
  • Durchführung von internationalen und nationalen Umstrukturierungen von Gesellschaften: Umwandlung von Gesellschaften, grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen
  • Beratung und Vertretung bei allen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen in Polen, insbesondere zwischen Gesellschaftern oder zwischen einem ausländischen Gesellschafter und der polnischen Gesellschaft
  • Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung vom Verlust in Höhe der Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapitals
  • Durchführung von Gesellschaftsauflösungen und -liquidationen

 

Auf dem Gebiet des Handelsrechts bieten wir insbesondere an:

  • Beratung zu allen internationalen handelsrechtlichen Fragen
  • Beratung zu Handelsregister-/ Publizitätsvorschriften in Polen
  • Beratung zu Rechnungslegung, Bilanzrecht, Prokura und der Handlungsvollmacht in Polen
  • Beratung zum Recht der kaufmännischen Absatz- und Geschäftsmittler in Polen
  • Beratung zu Sonderrechtsgebieten, die speziellen Vorschriften in Polen unterliegen.

 

Aktuelles und Infomaterial zum polnischen Gesellschaftsrecht

Eintragungen ins polnische Handelsregister (KRS) auf elektronischem Wege möglich
Nach der neuen Regelung ist beispielsweise eine Übertragung aller Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer Personengesellschaft möglich. Die Gesellschafter einer offenen Handels- oder Kommanditgesellschaft (spółka jawna, spółka komandytowa) haben eine Möglichkeit die Anschrift der Gesellschaft zu ändern, einen Jahresbericht zu genehmigen und eine Gesellschaft sogar aufzulösen.
Einträge ins polnische Handelsregister ([...]
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OHG in Polen. Polnische Sp.J. entspricht im wesentlichen der deutschen OHG Anwaltskanzlei in Polen
Die polnische OHG gehört zu der Personengesellschaften, die die Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet jeder Gesellschafter mit seinem g
Gruendung einer OHG in Polen.pdf
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Gründung der polnischen GmbH sp. z o.o. in Polen. Polnische Anwaltskanzlei
Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, kurz „sp. z o.o.”) ist für die deutschen Unternehmer die am häufigsten vorkommende Anwalt Polen
Gruendung einer GmbH in Polen.pdf
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Gründung einer AG des polnischen Rechts (S.A.) Anwälte in Polen Handelsregister in Polen
Die gesetzlichen Bestimmungen in Polen über die Gründung aller Formen von Handelsgesellschaften sind im polnischen Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften (Kodeks spółek handlowych)
Gruendung einer AG in Polen.pdf
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