Polnisches Baurecht
Wir beraten und vertreten die deutsche Bauunternehmen sowie private Bauherren in allen baurechtlichen Fragen und bei der Realisierung des jeglichen Bauvorhabens in Polen, insbesondere in den Bereichen des privaten und öffentlichen polnischen Baurechts.
Die Rechtsberatung unserer in Deutschland und Polen ansässigen Kanzlei reicht von dem Kauf der Immobilie in Polen, der Einholung einer Baugenehmigung, über Fragen die den Umweltschutz betreffen bis hin zur Abwicklung des Vorhabens, der Vertragsgestaltung, der Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen aus dem Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht, einschließlich der Geltendmachung von Forderungen. Hierzu gehört das private deutsche und polnische Baurecht, öffentliche Baurecht, Immobilienrecht, Architektenrecht, Vertragsrecht und Vergaberecht sowie Sachverständigenrecht.
Unsere polnischen Anwälte beraten Mandanten auch in allen angrenzenden Rechtsgebieten.
Die Beherrschung der spezifischen Probleme des Baurechts erfordert sowohl spezielle Rechtskenntnisse, als auch die Fähigkeit, komplizierte technische Zusammenhänge zu verstehen. Durch die Erfahrung unserer Anwälte ermöglicht die Kanzlei KOZLOWSKI in Polen und in Deutschland eine kompetente und effektive Interessenswahrnehmung unserer Mandanten.
Dabei unterstützen wir die Investoren in Polen unter anderem:
- bei Gestaltung, Verhandlung, Abschluss oder Analyse von Bauverträgen,
- bei Kündigungen und/oder Insolvenzen am Bau Beteiligter,
- bei gestörten Bauabläufen und im Umgang mit Nachträgen (z.B. schleppende Zahlungsweise, vertragswidrige Leistungen, überhöhte Rechnungen oder Rechnungskürzungen),
- bei umfassenden prozessualen Vertretung sowohl vor den Gerichten als auch in Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachterverfahren,
- bei der Zusammenarbeit mit Architekten.
Am 20. April 2016 ist die neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge auch in Polen in Kraft getreten.
Die neue Aufzüge-Richtlinie (2014.33.EU)[...]
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