Gerichtsprozess in Polen
Unser Team von Anwälten vertritt Mandanten in gerichtlichen Verfahren in Polen. Von internationalen Zustellungen der Klageschriften, Zeugenvernehmung in fremden Sprachen bis zur Zwangsvollstreckung im Ausland verfügen wir über Erfahrungen in der internationalen Prozessführung.
Der Weg eines ausländichen Unternehmens zu dem polnischen Gericht führt am häufigsten aus zwei Gründen:
- In einem Vertrag wurde der Gerichtsstand vereinbart und aus diesem Vertrag werden die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht, oder
- ein polnisches Gericht ist zuständig kraft Gesetzes: das ist beispielweise der Fall, wenn ausländischer (z.B. deutscher) Käufer eine Ware in Polen erwirbt.
Unsere Kanzlei führt Ihren Gerichtsprozess vor Gerichten landesweit in Polen in der polnischen Sprache und informiert unsere Mandanten in der deutschen Sprache jederzeit umfassend über den Stand des Gerichtsverfahrens vor den polnischen Gericht.
In Prozessen mit internationalem Faktor ist die Kommunikation mit Mandanten von besonderer Bedeutung. Unsere Erfahrung und juristische Ausbildung in Deutschland hilft uns die gemeinsame Prozessführung durchzusetzen. Die polnischen Prozessregeln den deutschen Mandanten zu erklären ist nur der Anfang der Zusammenarbeit.
Die Einrede der Aufrechnung, neben der Verjährung und dem Verstoß gegen die guten Sitten, zu den häufigsten Verteidigungen gegen eine begründet Klage gehört
Einrede der Aufrechnung nach den neuen R[...]
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Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen der wirksamen Einleitung
einer Zwangsvollstreckung in Polen aufgrund deutscher Vollstreckungstitel. Komornik. Gerichtsvollzieher Zuständigkeit. Ablauf der Zwangsvollstreckung in Polen.
Lukasz Habrat Vollstreckung deutscher Vo[...]
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Die Verordnung präzisiert, dass Zustellung eines gerichtlichen Schreibens über ein EDV-System erst nach der Eintragung dieses Schreibens in das EDV-System erfolgt. Es ist auch notwendig, dass ein Empfänger in seinem Konto eine Möglichkeit hat, dieses Schreiben einzusehen.
In dem elektronischen Mahnverfahren nach Art. 50528 ff. (des polnischen) ZPO kann man ebenfalls einen Zustellungsbevollmächtigten bestellen, der zum Empfang aller Schreiben befugt wäre
In Polen neue elektronischen Zustellunge[...]
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Information der Europäischen Kommission aus dem Info-Portal von e-justice.
Zusammenfassung zu dem Verfahrensrecht i[...]
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