Anwaltsberuf in Polen
In Polen – anders als in Deutschland – gibt es zwei Anwaltsberufe. Die Unterschiede zwischen beiden Anwaltsberufen sind momentan nicht groβ, führen aber manchmal zu Missverständnissen und/oder Unsicherheit bei den deutschen Mandanten. Zur Spaltung in zwei Berufe kam es im Jahre 1961 - grundsätzlich aus politischen Gründen, heutzutage hat diese Spaltung aber keinen Sinn mehr. Die beiden Berufskammern verhandeln über die Verbindung unter einer Berufskammer und einer Berufsbezeichnung. Ab dem 01.01.2014 wird es kaum Unterschiede zwischen beiden Berufen geben, mit Ausnahme der Berufsbezeichnung.
Die beiden Anwaltsberufe werden „adwokat" und „radca prawny" genannt. Die Berufsbezeichnung „adwokat" lässt sich als „Rechtsanwalt" und „radca prawny" buchstäblich als „Rechtsberater" übersetzen. Die Berufsbezeichnung „adwokat" und ihre Übersetzung „Rechtsanwalt" geben den deutschen Mandanten keinen Anlass zu Bedenken, die Berufsbezeichnung „radca prawny" und ihre Übersetzung „Rechtsberater" sind jedoch für den Mandanten schwierig zu verstehen (oft auch für polnische Mandanten). Aus diesem Grund wird der Begriff „radca prawny" oft auch als „Rechtsanwalt" übersetzt, was eigentlich dem Sinn und Zweck des Berufs entspricht.
In Polen gibt es die Spezialisierung als „Fachanwalt" nicht. Jeder Rechtsanwalt und jeder Rechtsberater darf den Mandanten sowohl in der ersten, als auch in der zweiten Instanz, sowie vor dem Höchsten Gericht vertreten.
Es gibt kaum Unterschiede in der Ausbildung, Zulassung zum Beruf oder Pflicht an Weiterbildung. Der Rechtsanwalt darf zum Rechtsberater wechseln und der Rechtsberater zum Rechtsanwalt. Es ist auch möglich, dass ein Jurist sowohl Rechtsanwalt als auch Rechtsberater ist – es gibt viele Einzelheiten in diesem Bereich, die für einen Mandanten völlig unwichtig sind.
Die Unterschiede zwischen Rechtsanwälten und Rechtsberatern bestehen nur in strafrechtlichen Angelegenheiten und auch dadurch, dass der Rechtsanwalt nur aufgrund eines Auftragsverhältnissses (d.h. nur selbständig) arbeiten darf. Der Rechtsberater dagegen darf sowohl selbständig sein als auch als Angestellter aufgrund eines Arbeitsvertrages (z.B. bei Privatunternehmen, Staatsamt) arbeiten.
Der Rechtsanwalt in Polen darf den Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Der Rechtsberater dagegen darf ihn nur in den unten genannten strafrechtlichen Angelegenheiten vertreten:
- Ordnungswidrigkeiten,
- Steuerstrafdelikte nach dem teuerstrafgesetzbuch (bei Vergehen);
- er kann Nebenkläger in allen Straf- und Steuerstrafsachen sein.
Der Rechtsberater darf den Mandanten momentan nun:
- in Strafsachen aus dem Strafgesetzbuch (bei Verbrechen und Vergehen) oder
- in Strafsachen aus dem Steuerstrafgesetzbuch (bei Verbrechen) nicht vertreten.
Seit dem 01.01.2014 wird es keine Unterschiede zwischen beiden Anwaltsberufen in Bezug auf das Recht auf Vertretung der Mandanten geben. Es bleiben nur Unterschiede in der Bezeichnung und im Auftrags- oder Angestelltenverhältnis. Es dauert noch einige Jahre die Spaltung ganz zu überwinden aber im Laufe der Zeit kommt es wahrscheinlich zwischen den beiden Berufskammern Einigung zustande.
Zur Zeit gibt es in Polen ca. 13.000 Rechtsanwälte und 30.000 Rechtsberater.
Dabei muss man die potentiellen Mandanten darauf aufmerksam machen, dass nicht jede Kanzlei (pol. kancelaria) in Polen eine Rechtsanwaltskanzlei ist. Die Bezeichnung „Kanzlei" ist oft durch verschiedene Firmen ausgenutzt, die nicht von Anwälte oder Rechtsberater betrieben werden. Diese Firmen nehmen die Aufträge an und erst dann beauftragen sie die Anwälte oder Rechtsberater, es vermehrt die Kosten. Heutzutage sind es am meisten die Firmen, die sich mit Vollstreckung oder Schadenersatzerlangung beschäftigen.
In Polen – anders als in Deutschland – gibt es zwei Anwaltsberufe. Die Unterschiede zwischen beiden Anwaltsberufen sind momentan nicht groβ, führen aber manchmal zu Missverständnissen und/oder
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